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Bau Musterkunde
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Hausbau

Bau Musterkunde

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Meisterpflicht

Gute Gründe für einen Meisterbetrieb

Baustelle

Im Jahr 2004 hat sich die dama­lige Bundes­regie­rung dazu ent­schie­den, die Meis­ter­pflicht im Hand­werk in eini­gen Gewer­ken abzu­schaffen. Hinter­grund war da­mals, dem Man­gel an Hand­wer­kern bei gleich­zeitig wach­sen­der Kon­junk­tur und großer Nach­frage durch den Bau-Boom bei­zu­kom­men. So hat­ten auch un­ge­lern­te Kräfte die Mög­lich­keit, einen eige­nen Hand­werks­betrieb zu öffnen.

Den guten Ab­sich­ten folgte schnell das böse Er­wa­chen, denn die fach­liche Qua­lifika­tion, die ein Hand­werks­meister wäh­rend seiner Meister­aus­bil­dung erlangt und durch die Meister­prüfung be­stä­tigt, war in Betrie­ben ohne einen Meister in vielen Fäl­len nicht aus­rei­chend. Unzu­ver­lässig­keit, mangel­hafte Aus­füh­rung der Arbeiten, unzu­frie­dene Auf­trag­geber und reihen­weise Rekla­matio­nen und Schlich­tungs­verfah­ren waren nicht selten die Folge. Außer­dem führte die feh­len­de Fach­kompe­tenz zu einer ex­tre­men Kurz­lebig­keit der neuen Be­trie­be und damit zu feh­len­den An­sprech­part­nern bei sofort oder später auf­tre­ten­den Män­geln.

Auch für die Nach­wuchs­förde­rung war das Ab­schaf­fen der Meister­pflicht ein Schritt in die fal­sche Rich­tung, da nur ein Meister­betrieb oder Be­trie­be mit fach­licher und päda­gogi­scher Zusatz­qua­lifi­ka­tion Aus­bil­dungs­plät­ze an­bie­ten und so für den Fort­be­stand des Hand­werks sorgen darf. Mit jedem Meister­betrieb, der wegen des Preis­kampfs schließen musste, ver­schwan­den also auch wich­tige Aus­bil­dungs­plät­ze für den Nach­wuchs. Das lässt sich auch mit Zah­len bele­gen: Bei den Flie­sen­legern sanken die Aus­bil­dungs­zah­len seit der Auf­he­bung der Meis­ter­pflicht im Jahr 2004 bis 2015 von 3.029 auf 2.209 Aus­zu­bil­den­de - ein Minus von 27 Prozent!.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Hochbau

Am 01.01.2020 wurde des­we­gen in vielen Beru­fen die Meis­ter­pflicht wie­der ein­ge­führt. Seit­dem darf man in diesen Beru­fen wie­der nur dann einen Hand­werks­be­trieb grün­den, wenn man auch die Meis­ter­prü­fung in diesem Beruf erfolg­reich abge­legt hat. Das gilt unter anderem für die Berufe des

  • Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers
  • Estrichlegers
  • Parkettlegers
  • Betonstein- und Terrazzoherstellers
  • Rollladen- und Sonnenschutztechnikers

Das gilt allerdings nur für Neu­grün­dungen. Beste­hen­de Be­trie­be, die seit 2004 ohne Meister­titel ge­grün­det wurden, dürfen be­ste­hen blei­ben. Achten Sie also darauf, Ihr Pro­jekt auch mit einem echten Meis­ter­betrieb durch­zu­füh­ren, wenn Sie auch meis­ter­haf­te Arbeits­er­geb­nis­se er­war­ten. Ein Hin­weis darauf lässt sich schon im Impressum finden, wo die Berufs­­be­zeich­nung ange­geben wird.

Ist ein Meister teurer?

Das Argument, dass eine Meister­stunde teurer ist, ist in etwa so alt wie der Meister­titel selbst. Und rein von den Zah­len her kön­nen und wol­len wir auch nicht wider­sprechen. Aber dabei wird der Gegen­wert einer Meister­stunde gern außer Acht gelassen. Um den Titel des Meis­ters in einem Hand­werk füh­ren zu dür­fen, muss sich ein Hand­werker nicht nur durch Erfah­rung und Kön­nen quali­fizie­ren, sondern auch durch eine mehr­jährige, kost­spie­lige Meister­schu­lung sein Wissen in vielen Berei­chen er­wei­tern und prü­fen las­sen. Dieses Plus an Erfah­rung und Qua­lifi­ka­tion, Kom­pe­tenz und Wis­sen kommt Ihnen als Kun­den in jeder Phase Ihres Pro­jek­tes zugute. Von einem Hand­werks­meister dürfen Sie erst­klas­sige, "meister­hafte" Arbeit er­war­ten. Wir bera­ten Sie aus­führ­lich, ver­ständ­lich und kom­pe­tent, ar­bei­ten zuver­lässig, trans­parent und termin­treu und über­zeugen in jeder Hin­sicht mit Qua­lität und plau­siblen Argu­men­ten - nicht mit win­digen Phrasen.

Und wenn Sie uns nicht glauben, fragen Sie gern jemanden, der mit dem mangel­haften Er­geb­nis eines bil­ligen Hand­werks­betriebs leben muss, den es heute schon nicht mehr gibt. Denn wer am Anfang spart, zahlt am Ende häufig doppelt.